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Glossar – Grundpflege

Grundpflege

Die Grundpflege ist eine pflegerische Versorgung, die im Falle von Pflegebedürftigkeit regelmäßig in Anspruch genommen werden kann. Zur Grundpflege gehören alltäglich Aufgaben wie beispielsweise die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, die aktivierende Pflege zur Förderung der Selbstständigkeit oder die Prävention von einem Dekubitus. Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung und wird nach Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) abgerechnet. Anspruch auf Leistungen der Grundpflege haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad. Die Intensität der Unterstützung hängt ebenfalls vom vorhandenen Pflegegrad ab.

Generell wird zwischen der große und der kleinen Grundpflege unterschieden. Der wesentliche Unterschied liegt im Umfang und Ausmaß der Pflege. Beispielsweise umfasst die große Grundpflege eine Ganzkörperwäsche anstelle einer Teilkörperwäsche. Vor Abschluss eines Pflegvertrages mit unserem ambulanten Pflegedienst wird in einem persönlichen Gespräch mit dem Patienten, den Angehörigen oder einer Bezugsperson detailliert besprochen, welche Pflegesachleistungen der Grundpflege zur Unterstützung des Patienten zuhause notwendig sind, um ein selbstständiges und aktives Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Basierend auf dem Erstgespräch wird ein Kostenvoranschlag nach Leistungskatalog der ambulanten Pflegedienste erstellt. Patienten können bei Pflege zu Hause direkt in bestehende Touren aufgenommen werden und bei Bedarf auch mehrmals täglich versorgt werden.

Pflegebedürftige Personen können selbstverständlich auch entscheiden, dass sie gerne von Familienangehörigen gepflegt werden. In diesem Falle erhält der Angehörige ein sogenanntes Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegelds hängt auch vom genehmigten Pflegegrad ab. Das Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung, die von der gesetzlichen oder privaten Pflegekasse bezahlt wird. Wird zusätzlich ein häuslicher Pflegedienst hinzugezogen, so gewährt die Pflegekasse eine Pflegesachleistung. Das Pflegegeld reduziert sich entsprechend um die gewährte Höhe der Pflegesachleistung.

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