patientin-hand-pflege-zuhause-1600x600patientin-hand-pflege-zuhause-1600x600
Logo Pflege zu Hause - Christel Henoch
Glossar – Pflegegrad

Pflegegrad

Bis zum 31.12.2016 wurde der Pflegebedarf von erkrankten Personen anhand von sogenannten Pflegestufen definiert. Ab dem 01.01.2017 wird der Pflegebedarf einer Person über den sogenannten Pflegegrad bestimmt. Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade – Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4, Pflegegrad 5. Wobei Pflegegrad 5 die größte Pflegebedürftigkeit definiert. Ziel der Neuerung ist es, Menschen mit Demenzerkrankungen die gleiche Pflegeleistung zu ermöglichen, wie die der körperlich eingeschränkten Patienten.

Um einen Pflegegrade zu erhalten muss ein Antrag auf Pflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden. Nach Einreichung des Antrags wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bei gesetzlich Versicherten oder ein Gutachter von MEDICPROOF bei privat Versicherten zur Evaluierung zum Patienten nach Hause kommen.

Der Pflegegrad orientiert sich an der Beeinträchtigung im alltäglichen Lebens der betroffenen Person. Um den Pflegegrad zu bestimmen werden mithilfe des NBA („Neues Begutachtungsassessment“) Begutachtungsverfahren die sechs Bereiche (1) Mobilität, (2) kognitive und kommunikative Fähigkeiten, (3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, (4) Selbstversorgung, (5) Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der (6) Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte geprüft. Der Gutachter verschafft sich durch das Gespräch mit dem Pflegebedürftigen, den Angehörigen und dem Pflegedienst, sowie der Evaluation aller medizinischen und pflegerischen Informationen einen Überblick zur Selbstständigkeit des Patienten. Anhand des NBA Begutachtungsverfahrens wird der Fragekatalog abgearbeitet und der Prüfer gibt die Evaluation an die jeweilige Pflegekasse mit einer Empfehlung zur Einstufung weiter. Der Gutachter gibt keine Angabe zum Pflegegrad ab, da dieser ausschließlich von der jeweiligen Versicherung festgelegt wird. Die gesamte Prüfung dauert ungefähr eine Stunde. Im Regelfall muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung einen Bescheid zur Anerkennung oder Ablehnung des Pflegegrades zu schicken. Der Pflegegrad entscheidet über die Höhe des Pflegegeldes bzw. der möglichen Pflegesachleistungen.

Zur Vorbereitung für die Begutachtung empfehlen wir den Arztbrief und/oder das Entlassungsschreiben aus dem Krankenhaus sowie eine Auflistung aller benötigten Medikamente und der medizinischen Hilfsmittel für die Prüfung vorzubereiten. Falls es ärztliche Diagnosen, Berichte zu therapeutischen Maßnahmen und/oder eine Dokumentation eines Pflegedienstes gibt, sollten diese ebenfalls bereitgehalten werden.

Hat der Patient bereits einen Pflegegrad, allerdings hat sich der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtern, dann kann ein Antrag auf Höherstufung gestellt werden. Daraufhin wird der gleiche Prozess zur Höherstufung durchlaufen wie bei der ersten Feststellung des Pflegegrades.

email hidden; JavaScript is required

Unsere Partner