Um selbst zu entscheiden wer die häusliche Pflege übernehmen soll besteht grundsätzlich die Möglichkeit Pflegegeld in Anspruch zu nehmen. Das Pflegegeld ist eine monatliche Sozialleistung, die von der Pflegekasse ausgezahlt wird. Bedingung für die Auszahlung von Pflegegeld ist, dass die häusliche Pflege zu jederzeit sichergestellt ist. In der Regel übernehmen Angehörige, Freunde oder sonstige Bezugspersonen die Pflege in der häuslichen Umgebung. Die Höhe des Pflegegelds richtet sich nach dem gewährten Pflegegrad und steht dem Empfänger zur freien Verfügung.
Pflegegrad 1 –
Pflegegrad 2 332,- EUR
Pflegegrad 3 573,- EUR
Pflegegrad 4 765,- EUR
Pflegegrad 5 947,- EUR
Um sicherzustellen, dass die häusliche Pflege zu jederzeit gewährleistet und der Patient korrekt versorgt ist, fordert die Pflegekasse in regelmäßigen Abständen ein sogenanntes Pflegegutachten oder auch Beratungseinsatz genannt. Das Pflegegutachten wird von einem ambulanten Pflegedienst übernommen und an die Pflegekasse des Patienten weitergeleitet. Wird Pflegegeld bezogen, kann dennoch zusätzlich die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch genommen werden. In diesem Fall reduziert sich die Höhe des Pflegegeldes um die Höhe der in Anspruch genommen Pflegesachleistung.
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